ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Fugo Werder Havel GmbH – im folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, gelten für die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen des Unternehmens gegenüber dem Kunden, im folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt.
Wir behalten uns das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftragnehmer ermöglicht es dem Auftraggeber Leistungen über das Buchungssystem der Website www.fussballgof-werder.de zu buchen und in Anspruch zu nehmen. Insbesondere können Fußbälle und ein Zeitfenster reserviert werden. Die Fußbälle können personalfrei auf der Fußballgolfanlage in Werder (Havel) entgegengenommen werden und ausschließlich auf der vorbezeichneten Anlage genutzt werden.
3 ONLINE VERTRAGSABSCHLUSS
Beim Online-Vertragsabschluss auf der Webseite der Fugo Havel Werder GmbH stellt der AG durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt bezahlen bzw. Los geht´s“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebotes (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Vertragspartner ist die Fugo Werder Havel GmbH, Hermann-Kasack-Straße 3a in 14469 Potsdam. Der AG verpflichtet sich mittels der angebotenen Online-Zahlmethoden die gewählte Leistung zu bezahlen. Ein Rückgaberecht für das gebuchte Ticket besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Ein Rücktritt beider Vertragsparteien aufgrund von Wetterbedingungen, die der Durchführung der Leistung entgegenstehen (Windböen über einer Stärke von 39 km/h, Hagelschauer, Schnee) wird nach Möglichkeit im Voraus besprochen und kann ohne Folgen (Kosten) erfolgen. Grundsätzlich wird als Erstes versucht einen Ersatztermin zu vereinbaren.
4 RECHTE & PFLICHTEN DES KUNDEN
Das gemietete Material ist in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Die Mietgegenstände sind vom AG in ebensolchem ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich das ihm zur Verfügung gestellte Material bei Übernahme auf Schäden zu prüfen und eventuelle Schäden in dem dafür vorgesehenen Protokoll anzuzeigen.
Sofern der Kunde in den ersten 10 Minuten der Nutzungszeit keinen Schaden meldet, gehen wir davon aus, dass das von ihm vorgefundene Material vollständig und unbeschädigt im Schließfach vorgefunden wurde. Der Kunde soll das Mobiltelefon mit auf die Fußballgolfanlage nehmen, da das Mobiltelefon als Schlüssel für das Schließfach dient und um den AN bei etwaigen Problemen jederzeit erreichen zu können.
Verursacht der Kunde einen Schaden am gemieteten Material ist dies unverzüglich in dem dafür vorgesehenen Protokoll zu vermerken. Durch den Kunden verursachte Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Falls das Material während einer vorherigen Buchung beschädigt wurde bzw. sich kein Material im Schließfach befindet und rechtzeitiger Ersatz durch den Auftragnehmer nicht möglich ist, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Material in seiner Gebrauchstüchtigkeit beeinträchtigt ist und kein Material aus einem anderen Schließfach zur Verfügung steht.
Kann das gemietete Material durch Verschulden des Kunden nicht termingerecht weitervermietet werden, hat der AN Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 5,00 € (zzgl. MwSt.) je 15 Minuten der Überziehung, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, ist der Kunde verpflichtet uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann.
Hunde und andere Tiere sind auf der Anlage an die Leine zu nehmen. Verunreinigungen bspw. in Form von Kot sind unverzüglich durch den Kunden zu entfernen.
Mitgeführte Brillen, Mobiltelefone und Wertsachen sind durch den AG gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe übernimmt der AN keinerlei Haftung.
5 SPIELEN OHNE GÜLTIGES TICKET
Zum Zwecke des Spielens kommt beim Betreten der Anlage ein Vertrag zustande. Ein Kunde ist zur Zahlung eines erhöhten Entgeltes verpflichtet, wenn er bei Spielantritt nicht mit einem gültigen Ticket versehen ist oder sich ein gültiges Ticket verschafft hat, diese jedoch bei einer Ticketkontrolle nicht vorzeigen kann. Zu diesem Zweck wird durch die FuGo Werder Havel GmbH eine Ticketpreisnacherhebung in Höhe von 50,00 EUR (zzgl. MwSt.) ausgestellt. Die Begleichung der Ticketpreisnacherhebung hat unverzüglich auf der Fußballgolfanlage zu erfolgen. Sollte der AG nicht in der Lage vorgenanntes Entgelt vor Ort zu begleichen, so ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen auf das Firmenkonto der Fugo Werder Havel GmbH zu überweisen. Unabhängig davon wird das Spielen ohne gültiges Ticket zur Anzeige gebracht. Eine Prüfung der Tickets kann auch noch bis zum Verlassen der Fußballgolfanlage einschließlich der Zu- und Abgänge erfolgen.
6 VERHALTENSREGELN AUF DER ANLAGE
Während des reservierten Zeitfensters können sich auch andere Personen auf der Fußballgolfanlage befinden. Bitte nehmt gegenseitig Rücksicht, d. h. halten Sie beim Spielen die Reihenfolge der Bahnen 1-18 ein, laufen Sie nicht über die Bahnen anderer Teilnehmer oder in die Schussrichtung anderer Kunden und schießen Sie nicht vorsätzlich mit dem Ball auf andere Kunden.
Die Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet. Sollten Kunden vor, während oder nach Nutzung des gemieteten Materials oder sonstigen Veranstaltungen Alkohol zu sich nehmen, tun sie dies auf eigene Verantwortung. Hiermit wird ausdrücklich jegliche Haftung vom Auftragnehmer für daraus resultierende Schäden vollumfänglich ausgeschlossen.
Der AN behält sich vor, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderer Suchtmittel stehende Teilnehmer von der Leistung auszuschließen.
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Infotafel am Eingangstor der Fußballgolfanlage und am Ausgabeautomaten sowie die Hinweise zu den Spielregeln und zum Ablauf der Buchung. Die dort genannten Regelungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden in diese mit einbezogen.
7 HAFTUNG
Die Inanspruchnahme unserer Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden, weder vertraglich noch außervertraglich, die im Zusammenhang mit der Leistung dem Kunden oder Dritten entstehen. Hierzu zählt auch der Transport von Ausrüstungsgegenständen. Ausgenommen davon ist eine Haftung für Körper-, Gesundheits- und Personenschäden des Kunden bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit des AN sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vom AN zurückzuführen sind.
Können Leistungen aus vom AN verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet dieser bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der AG haftet für Schäden, die dem AN durch diesen während der Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden haftet der AG auch für Folgeschäden.
Der AG stellt den AN von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Unfällen, aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit der Leistung durch ihn oder eine dritte Person frei.
Sofern unsere Leistungen für mehrere Personen gebucht werden, haften Sie gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern. Sollte der Schadensverursacher nicht zu ermitteln sein, haften Sie alleine, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der von Ihnen gewählten Teilnehmer verursacht oder mit verursacht wurde.
Schadensersatzansprüche der Kunden verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Kunde erklärt, bei der Nutzung des Mietgegenstandes nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Im Falle von Verstößen, entbindet der Kunde den AN von jeder Haftung gegenüber Dritten.
8 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist, soweit zulässig, Potsdam.
9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen.